Erstgespräch

Im Zuge eines Erstgesprächs nehme ich mir zunächst die Zeit, mir Ihre Situation von Ihnen schildern zu lassen. Dabei werden auch die Ziele, Möglichkeiten und Grenzen einer Psychotherapie besprochen und der Rahmen für die gemeinsamen Sitzungen festgelegt.

Setting

Ich arbeite im Einzel-, Gruppen-, Paar- oder Familiensetting, je nach Erfordernis. Das Setting wird im Vorfeld festgelegt.

Verschwiegenheit

Alle Therapieinhalte unterliegen einer gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt selbstverständlich auch Angehörigen und Behörden gegenüber.

Dauer einer Therapiestunde

Eine Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten. Es kann allerdings auch längere Sitzungen geben, vor allem wenn es zwischen den einzelnen Terminen größere zeitliche Abstände gibt oder spezielle Interventionen geplant sind. Dies wird im Vorfeld vereinbart.

Therapietermine, Häufigkeit und Dauer einer Psychotherapie

Die Therapietermine werden je nach Ihren individuellen Möglichkeiten vereinbart.
Die Häufigkeit der Sitzungen hängt vor allem von Ihrer Problemlage und dem Stadium der Psychotherapie ab.
Die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung hängt von der Problematik und dem Therapieziel ab. Kurzzeittherapien haben ein Ausmaß von bis zu 20 Stunden, ab 50 Stunden handelt es sich um Langzeittherapien.

Honorar und Zahlungsmodus

Eine Therapiestunde kostet € 100,00. Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach jeder Stunde.
Je nach Verfügbarkeit biete ich auch einen Therapieplatz mit reduziertem Tarif an.

Absageregelung

Eine vereinbarte Therapiestunde kann bis zu 48 Werktagsstunden vor dem geplanten Termin abgesagt werden. Wird die Stunde nach dieser Frist abgesagt oder bleiben Sie unentschuldigt fern, verrechne ich die Stunde.

Telefonische Erreichbarkeit

Ich bin am besten wochentags zw. 9:00 und 18:00 telefonisch erreichbar. Sollte ich verhindert sein, sprechen Sie mir bitte auf die Mailbox, ich rufe Sie so bald als möglich zurück.

 

Krankenkassen

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung können Patientinnen für eine Behandlung im Einzelsetting (nicht aber für Paartherapie) bei ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss beantragen. Dieser beträgt derzeit (pro Therapiestunde):

bei den Gebietskrankenkassen, SVA, VAEB, KFA: € 28,-
bei der SVB: € 50,-
bei der BVA: € 40,-

Für einen Kostenzuschuss benötigen Sie vor der 2. Therapiestunde eine ärztliche Bestätigung.

Bei Behandlungen, die bis zu zehn Stunden dauern, reichen Sie die ärztliche Bestätigung mit den Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse ein.

Bei Behandlungen, die über die zehnte Stunde hinausgehen, muss vor der 11. Therapiesitzung ein Antrag auf Kostenzuschuss gestellt werden. Diesen Antrag bekommen Sie rechtzeitig von mir. Nach der Bewilligung durch die Kasse reichen Sie die Honorarnoten, die Sie von mir bekommen wie gewohnt ein. Sie erhalten im Nachhinein den Zuschuss rückerstattet.